
Heike Behrens
Telefon: 0471 92460-54
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Petra Niecznick
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Die AEVO vom 21. Januar 2009 wurde am 30. Januar 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. August 2009 in Kraft. Gemäß Berufsbildungsgesetz ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch diese Prüfung, neben der persönlichen und fachlichen Eignung, Voraussetzung für die Ausbildung in Unternehmen.
Informationen, Rahmenstoffplan, Anmeldeformular
Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem auch bei den folgenden Instituten möglich:
Die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation können Ausbilder durch das Ablegen einer Ausbilder-Eignungsprüfung nachweisen. Die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, wonach Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein müssen, gelten aber nach wie vor. Auch die rechtlichen Grundlagen der Berufsausbildung sind weiterhin zu beachten.
Die IHK Bremerhaven bietet auch im Jahr 2011 wieder Vorbereitungsseminare an. Zum einen ist die Teilnahme an einem Vollzeitseminar möglich, das auch als Bildungsurlaub anerkannt werden kann. Außerdem ist als Alternative ein berufsbegleitendes Seminar vorgesehen. In den Seminaren mit jeweils etwa 90 Unterrichtsstunden geht es um diese Handlungsfelder und Aufgaben:
Den Seminaren schließt sich die Prüfung an. Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Prüfungszeugnis gemäß der AEVO.
Teilnehmen können alle Personen aus Handel, Industrie, Dienstleistung und Handwerk, die für die Ausbildung in ihren Betrieben verantwortlich sind oder die künftig die Verantwortung übernehmen sollen.