
Hans-Hermann Witthohn
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Der Mitgliedsbeitrag besteht aus dem Grundbeitrag sowie der Umlage auf der Basis des vom Finanzamt festgestellten Gewerbeertrags nach dem Gewerbesteuergesetz, hilfsweise dem nach dem Einkommensteuergesetz ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Zunächst wird der Beitrag eines Jahres auf der Basis des letzten vorliegenden Wertes vorläufig veranlagt, da der vom Finanzamt festgestellte Gewerbeertrag beziehungsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb erst nach dem Ablauf des Beitragsjahres feststeht. Nach dem Vorliegen des tatsächlichen Gewerbeertrags/Gewinns aus Gewerbebetrieb eines Jahres erfolgt die Abrechnung eines Beitragsjahres.
Die IHK-Vollversammlung als oberstes Beschlussgremium entscheidet über die Höhe der Grundbeiträge und des Umlagesatzes für das jeweilige Beitragsjahr. Dieser zusammen mit der Wirtschaftssatzung gefasste Beschluss wird jeweils zum Jahresbeginn in dem IHK-Magazin „Wirtschaft an Strom und Meer“ veröffentlicht.