Mitgliedschaft

Ansprechpartner

Verwaltungsleiter Hans-Hermann Witthohn

Hans-Hermann Witthohn
Telefon: 0471 92460-40
Fax: 0471 92460-45
witthohn@
bremerhaven.ihk.de

Alle Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform automatisch IHK-zugehörig, wenn sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden und im Bezirk der IHK eine Niederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle unterhalten.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Gewerbesteuer bezahlt wird (objektive Gewerbesteuerpflicht). Eine Ausnahme gilt für Handwerksbetriebe.
Diese sind Mitglied der Handwerkskammer. Über die Existenz von Unternehmen wird die IHK von den Gewerbeämtern und den Amtsgerichten informiert.

Damit die IHK den ihr gesetzlich übertragenen Auftrag unabhängig erfüllen kann, sind die Pflichtmitgliedschaft und der damit verbundene Mitgliedsbeitrag unerlässlich.

Ein Austritt aus der IHK beziehungsweise eine Kündigung der gesetzlichen Mitgliedschaft ist nicht möglich. Denn nur aufgrund der Pflichtmitgliedschaft kann die Kammer ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen - im Interesse sämtlicher Gewerbetreibender des Kammerbezirks.

Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf unserer FAQ-Seite