
Um die Energieversorgung in der Zukunft sicher zustellen und die Aspekte Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit in gleichen Teilen zu berücksichtigen ist ein enstprechender Energiemix notwendig. Wie dieser Energiemix auszusehen hat, ist derzeit in der politischen Diskussion und wird sehr kontrovers diskutiert.
Atomkraft als Brückentechnologie? Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke, um den "grünen" Strom zu nutzen und dadurch die Klimaschutzziele zu erreichen? Die Deckung der Energieversorgung durch regenerative Energien bis 2050?
Machen Sie sich selbst ein Bild!

Franziska Kaufmann
Referentin
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Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können sich große Stromabnehmer seit dem 1. Januar 2012 von Netzentgelten befreien lassen. Voraussetzung für die Befreiung ist ein Jahresstromverbrauch von 10.000 MWh bei mindestens 7.000 Benutzungsstunden (Jahresverbrauch geteilt durch die maximal verwendete Leistung) an einer Abnahmestelle. Der Antrag auf vollständige Netzentgeldbefreiung muss dirket an die Bundesnetzagentur gerichtet werden. Laut BNetzA handelt es sich um einen Betrag von 300 Mio. Euro, der nun auf alle übrigen Verbraucher umgelegt wird. Dazu kommen nach Angaben der Behörde 140 Mio. Euro für sogenannte atypische Netznutzer, die individuelle (reduzierte) Netzentgelte bezahlen müssen. Ein atypischer Netznutzer ist ein Stromverbraucher, dessen Höchstlast vorhersehbar von der Jahreshöchstlast aller Entnahmen der Netzebene abweicht.
Insgesamt werden nun 440 Mio. Euro für 2012 auf alle übrigen Verbraucher gewälzt. Die Höhe der Belastung wird nach drei Gruppen unterschieden:
1) Endkunden mit einem Verbrauch bis zu 100 MWh bezahlen für 2012 eine Umlage von 0,151 Cent/kWh
2) Endkunden mit einem höheren Verbrauch werden für den Anteil, der über 100 MWh hinausgeht mit höchstens 0,05 Cent/kWh belastet
3) Endkunden aus dem produzierenden Gewerbe, deren Stromkosten mehr als 4 % des Umsatzes betragen, müssen eine Umlage von höchstens 0,025 Cent/kWh für über 100 MWh hinausgehende Strombezüge bezahlen.
Auf Verlangen des Netzbetreibers müssen diese Unternehmen den Stromkostenanteil nachweisen. Das kann durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer geschehen (analog § 9, Absatz 7 KWK-Gesetz). Die Umlage gilt, anders als ursprünglich geplant, nicht rückwirkend für 2011. Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen werden nach § 14a EnWG auf die Kunden im jeweiligen Netzgebiet umgelegt. Die Höhe der Umlage für 2013 wird Ende 2012 ermittelt.
Im Rahmen der Innovationspolitik des Landes Bremen soll die maritime Wirtschaft durch Technologie und Wissenstransfer zwischen den Branchen gefördert werden. Hierbei spielen Querschnittstechnologien eine besondere Rolle. Als bedeutender Arbeitgeber in Bremerhaven ist beispielsweise die Offshore-Windenergie Branche mit ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu nennen.
Die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH hat anlässlich des 6. Bremer Logistiktags den Startschuss zu einer Ausschreibung von Innovationsprojekten zum Thema „Wind-Logistik“ gegeben.
Über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren will der Bund bis zu 100 Millionen Euro zur Stärkung der deutschen Photovoltaik-Industrie einsetzen.
Die Europäische Kommission hat die neuen Aufrufe (Calls) zur Einreichung von Projektvorschlägen im Arbeitsprogramm 2011 des Themas 5 Energie im 7. EU Forschungsrahmenprogramm veröffentlicht.
Am 11. November 2010 wurde das Energiedienstleistungsgesetz im Bundesgesetzblatt I Seite 1483 ff. veröffentlicht und ist damit seit dem 12. November in Kraft getreten. Es soll dazu dienen, das Energieeinsparziel der Richtlinie 2006/32/EG umzusetzen.
Das Gesetz verpflichtet die Energielieferanten ihre Endkunden zum Energiesparen anzuregen. Zudem sind sie verpflichtet, für ein ausreichendes Angebot an Energiedienstleistungen zu sorgen, falls der Markt ein solches Angebot nicht von selbst hergibt. Zudem gibt es nun auch formell eine Bundesstelle für Energieeffizienz, der zahlreiche Aufgaben im Rahmen des Gesetzes zugewiesen wurden.
Nähere Informationen gibt es beim BMWi
Energiekonzept der Bundesregierung könnte Versorgungsengpass in Norddeutschland verhindern
Die IHK Nord hat in den fünf norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 38 bestehende Kraftwerke mit mehr als 100 MW Leistung identifiziert.
Die Kraftwerkslandkarte finden Sie im Downloadverzeichnis "Energie"
Einen so genannten „Quick-Check“ für Unternehmen zum Thema „Klimawandel“ hat das Forschungsprojekt „Nordwest 2050“ entwickelt. Anhand von zehn Fragen können Unternehmer ihre Betroffenheit testen. Die Antworten nehmen insgesamt drei bis fünf Minuten in Anspruch. Die Testfragen wurden auf der Grundlage von Klimaszenarien entwickelt, die speziell für die Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten gelten.
Den „Quick-Check“ sowie Informationen zu den Klimaszenarien und zu „Nordwest 2050“ gibt es im Internet unter www.nordwest2050.de