Neues Batteriegesetz

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Neues Batteriegesetz

Das neue Batteriegesetz, das die bisherige Batterieverordnung ablöst, ist am 30.06.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat im Wesentlichen am 01.12.2009 in Kraft. Alle Unternehmen, die als Hersteller oder Importeure Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, mussten dies im 3-Mo­nats-Zeitraum 01.12.2009 bis 28.02.2010 beim Umweltbundesamt anzeigen, um sich in ein dort geführtes Register eintragen zu lassen.