
Franziska Kaufmann
Referentin
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Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung ist am 04. April 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie trat in Teilen am Tag darauf in Kraft, in Teilen erst knapp neun Monate später - Anfang 2009. Was sich durch die Novelle für Unternehmen ändert, können Sie in unserem Merkblatt zur Verpackungsverordnung, dem und in der Lesefassung der Novelle nachlesen.
Merkblatt: Überblick über die deutsche Verpackungsverordnung
Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 37: "Anforderungen an Hersteller und Vertreiber im Rahmen der Rücknahme von Verkaufsverpackungen, der Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung sowie
zur Prüfung der Mengenstromnachweise durch Sachverständige"
nach den §§ 6, 10 u. Anh. I der Verpackungsverordnung
Die Unternehmen haben die neuen gesetzlichen Bestimmungen aus der 5. Novelle der Verpackungsverordnung umgesetzt. Das belegen aktuelle Zahlen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Der DIHK betreibt das Register, in dem die Betriebe ihre Verkaufsverpackungen (unter anderem Material, Menge) in einer Vollständigkeitserklärung (VE) angeben müssen.
Die Zahl der Unternehmen, die sich an einem dualen System beteiligen und damit das haushaltsnahe Verpackungssystem stützen, hat sich demnach 2009 gegenüber dem ersten Berichtsjahr 2008 um über 250 Prozent erhöht – von rund 15.000 auf rund 57.000 Unternehmen. Ursache dafür sind vor allem die seit dem 1. Januar 2009 geltenden neuen Vorschriften.
Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Unternehmen, die eine Vollständigkeitserklärung abgeben, um knapp 30 Prozent auf 3.143 (Stand 26. August 2010) gestiegen. Bemerkenswert ist auch der Anstieg der im Register angegebenen Verpackungston-nage von rund 3,3 Millionen Tonnen in 2008 auf rund 4,9 Millionen Tonnen in 2009.
Fazit nach zwei Jahren: Die Vollständigkeitserklärung hat sich insgesamt als ausreichendes, schlankes, effizientes und mittelstandsfreundliches Instrument bewährt.
Aufgabe der anstehenden 6. Novelle der Verpackungsverordnung muss es vor allem sein, überflüssige Bürokratie abzubauen. Die vier wichtigsten Punkte, die die VE betreffen:
Eine Auswertung zu den VE-Daten des Berichtsjahres 2009 gibt es zum Herunterladen auf www.ve-register.de