Chemikalienrecht

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Franziska Kaufmann

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Neue Abgaberegeln für MDI-haltige Produkte

Mit der Änderung der CLP-Verordnung (Kennzeichnung von Chemikalien), die seit dem 1. Dezember 2010 greift, gilt die Legaleinstufung „krebserzeugend Kategorie 3; R 40“ für MDI und MDI-haltige Gemische. Gemäß §§ 3 und 5 der Chemikalien-Verbots-Verordnung (ChemVerbotsV) ergeben sich neue Pflichten für Inverkehrbringer/Hersteller und Vertreiber/Händler. Weitere Informationen können Sie in dem zugehörigen Merkblatt nachlesen, welches Sie in unserem Downloadbereich finden. Eine Liste für Anbieter von Lehrgängen zum Erwerb der Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV, die vom Gewerbeaufsichtsamt des Landes Bremen zusammen gestellt wurde, stellen wir ebenfalls dort bereit. Diese Liste erhebt keinen Anspruch Vollständigkeit.

Nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) benötigen Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, seit dem
4. Juli 2009 eine neue Sachkundebescheinigung.

Reach und CLP:
Hintergrundinformationen zum EU-Chemikalienrecht - REACH

Die europäische Chemikalienverordnung REACH soll für zusätzliche Information und Sicherheit im Umgang mit chemischen Stoffen sorgen. Die IHK Bremerhaven informiert über Neuerungen und stellt Ihnen Hintergrundinformationen zur Verfügung.

Das REACH-CLP-Helpdesk hat ein Dokument erstellt, das die Zusammenfassung von mehr als 100 Frage-Antwort-Dialogen enthält, insbesondere zu Informationen über die Verpflichtungen, die im Rahmen der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006 REACH und (EG) Nr. 1272/2008 CLP zu erfüllen sind.