
Franziska Kaufmann
Referentin
Telefon: 0471 92460-15
Fax: 0471 92460-92
kaufmann@
bremerhaven.ihk.de
Zahlreiche Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen ab 4. Juli 2009 eine neue Sachkundebescheinigung, damit sie weiter ihre Tätigkeit ausführen dürfen. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist und die auf der europäischen F-Gase-Verordnung beruht.
Seit dem 5. Juli 2010 darf an Kfz-Klimaanlagen, Brandschutzsystemen und Feuerlöschern nur noch arbeiten, wer eine Sachkundebescheinigung hat. Das bestimmt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, mit der die Bundesregierung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten will.
Voraussetzung für den Erwerb der Sachkundebescheinigung ist, dass sie eine Sachkundeprüfung bestehen. Ab 5. Juli 2010 brauchen auch diejenigen Arbeitnehmer, die an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen arbeiten, zwingend eine Sachkundebescheinigung. Sie müssen allerdings keine Prüfung absolvieren, sondern an einem Lehrgang teilnehmen. Der ist in der Regel in ein bis zwei Tagen geschafft.
Sofern es sich noch um Auszubildende handelt, können diese die Sachkunde auch im Rahmen ihrer Ausbildung in einem Kfz-Beruf erlernen. Die IHK erteilt die Sachkundebescheinigungen dann, wenn der Betrieb nachweist, dass sämtliche Qualifikationen, die normalerweise im Rahmen des Lehrgangs vermittelt werden, Bestandteil der Ausbildung waren.
Die Adressliste gibt einen Überblick über bundesweite Lehrgangs- und Prüfungsangebote nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Sie beruht auf Informationen der einzelnen Anbieter bzw. der Anerkennungsbehörden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle privaten Prüfungsanbieter sowie die Lehrgangsanbieter im Bereich Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen müssen von den zuständigen Behörden der Bundesländer anerkannt werden, um die Sachkundebescheinigungen rechtmäßig ausgeben zu dürfen. Die aufgeführten privaten Prüfungsanbieter sind von den zuständigen Behörden aktuell befristet bzw. mit Auflagen anerkannt oder bemühen sich gerade um eine Anerkennung. Teilnehmer müssen sich bei sich bei den betreffenden Anbietern nach dem Stand der Dinge erkundigen.
>> Adressliste im IHK-Downloadverzeichnis