Neue Ökodesign-Richtlinie

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Neue Ökodesign-Richtlinie

Gegenstand der neuen Richtlinie ist die Ausdehnung des Geltungsbereiches von "energiebetriebenen Produkten" auf alle "energieverbrauchsrelevanten Produkte". Da die Ökodesign-Richtlinie und das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) aber nur die Rahmengesetzgebung darstellen und die eigentlichen Vorschriften im Nachhinein in Durchführungsmaßnahmen der Europäischen Kommission festgelegt werden, entfaltet die neue Richtlinie erst in den kommenden Jahren konkrete Auswirkungen. Dennoch gibt es seit der Neufassung in 2009 einige Produkte, die bereits betroffen sind.

Nähere Informationen im Merkblatt Öko-Design in 10 Minuten

Glühlampenverbot geht in zweite Runde

Mit dem Stichtag 1. September 2010 greift die zweite Stufe des sogenannten Glühlampenverbots. Aufgrund von Mindeststandards für Energieeffizienz gemäß der Ökodesign-Richtlinie dürfen ab diesem Datum Standard-Glühlampen sowie konventionelle Halogenlampen mit 75 Watt oder mehr nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Ein Jahr nach Eintreten der ersten Verbotsstufe für Glühlampen wird aktuell die Entsorgung von quecksilberhaltigen Energiesparlampen diskutiert, die vielfach als Ersatz zu den herkömmlichen Glühlampen genutzt werden. In Deutschland können die Sparlampen bei Sammelstellen von öffentlich-rechtlichen oder privaten Einrichtungen abgegeben werden; auch gibt es freiwillige Initiativen zur Rücknahme im Handel. Verbraucherverbände, wie auch der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, forderten jüngst die kostenlose Rücknahme an der Verkaufsstelle. Dies entspricht jedoch nicht den Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie.

Weitere Informationen zum Thema hat der DIHK gemeinsam mit Fachverbänden und Bundesbehörden in der Broschüre „Neue Regeln für Leuchtmittel“ zusammengestellt.
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Das Glühlampenverbot ist die bekannteste Maßnahme im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie, aber bei Weitem nicht die einzige. Auch für zum Beispiel Fernseher und Kühlschränke sowie Elektromotoren und Umwälzpumpen existieren bereits Vorschriften zur umweltgerechten Gestaltung und Energieeffizienz.

Erst kürzlich hat der Regelungsausschuss der Mitgliedstaaten auf Vorschlag der Europäischen Kommission die nunmehr zehnte Ökodesign-Maßnahme beschlossen: Sie legt für Ventilatoren mit elektrischem Motor einer Leistung von 125 W bis 500 kW verbindliche Zielgrößen für die Energieeffizienz fest, die in zwei Stufen zum 1. Juli 2012 und zum 1. Juli 2015 greifen sollen. Der Entwurf der Regelung befindet sich zurzeit noch in der Prüfung durch den Rat und das Europäische Parlament. Legen die Gesetzgeber kein Veto ein, will die Europäische Kommission die Ökodesign-Vorschrift im Oktober 2010 formell erlassen – sie ist dann als Verordnung unmittelbar gültig und verbindlich für Hersteller und Importeure der entsprechenden Ventilatoren.