Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

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DIHK nimmt Stellung zur Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes


Das Bundesumweltministerium hat am 3. September 2010 den Entwurf eines Geset-zes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissions-handels vorgelegt. Dessen Artikel 1 betrifft das „Gesetz über den Handel mit Berech-tigungen zur Emission von Treibhausgasen“ (Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz – TEHG) und soll die europäische Emissionshandelsrichtli-nie in deutsches Recht umsetzen. Aus Sicht der IHK-Organisation ist dies bislang jedoch nicht vollständig gelungen.

Die wesentlichen Änderungen der Novelle lassen sich wie folgt zusammenfassen:
-    Der Übergang auf das neue EU-weite Emissionshandelssystem ab 2013 bis 2020 soll bis Ende 2010 zeitlich abgestuft erfolgen. Die Übergangsregelungen werden in Abschnitt 6 (§§ 28 bis 30) aufgeführt.
-    In Übernahme der bereits beschlossenen EU-Reglungen werden ab 2010 der Luft-verkehr sowie ab 2013 weitere Industriegase und Treibhausgase einbezogen. In-sofern wird die Liste der vom E-Handel erfassten Tätigkeiten in Anhang 1 ent-sprechend erweitert.
-    Im Rahmen der neuen Arbeitsteilung zwischen der örtlichen BImSchG-Behörde und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) werden aus Gründen der Rechtssicherheit nun die Anforderungen an die Genehmigung des Überwa-chungsplanes direkt im TEHG geregelt in Abgrenzung der Emissionshandelsge-nehmigung (weiter BImSchG-Behörde) und materieller Überwachung (künftig DEHSt) (§§ 18 und 19).
-    Künftig werden Emissionsberechtigungen ab 2013 grundsätzlich versteigert; die Ausnahme sind kostenlose Zuteilung; Näheres wird noch durch eine EU-VO kon-kretisiert (Abschnitt 3, §§ 7 ff.).
-    Die Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Luftverkehrsbetreiber sowie für In-dustrieanlagen wird in Umsetzung der beschlossenen EU-Regelungen ebenfalls in Abschnitt 3 aufgeführt.
-    Die künftige Verwendung aus den Projektgutschriften CDM und JI werden – unter Berücksichtigung globaler Klimaabkommen (Post Kyoto ab 2013) – auf EU-Ebene konkretisiert; hierfür enthält das TEHG eine entsprechende VO-Ermächtigung (§ 17 Abs. 4).

Aus DIHK-Sicht sollten alle wesentlichen EU-Vorgaben, insbesondere die Kleinmen-genregelung (opt out) möglichst 1:1 in die TEHG-Novelle übernommen werden. Zu-sätzlich sind mehr Bürokratieabbau und eine bessere Rechtsetzung, wie in der Koali-tionsvereinbarung gefordert, nötig. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundes-tag sollten sich auf eine wirtschaftsverträgliche Ausgestaltung des Emissionshandels in der dritten Handelsperiode (2012 – 2020) verständigen, um Wachstums- und Be-schäftigungsspielräume zu sichern.

Die zentralen Forderungen der IHK-Organisation sind:
-    Emissionshandel rechtssicher gestalten und Bürokratiekosten abbauen
-    örtliches Genehmigungsverfahren beibehalten
-    TEHG in zwei Stufen novellieren
-    Kleinanlagen unbürokratisch vom Emissionshandel befreien
-    Kompensationsregelung für emissionshandelsbedingte Strompreiserhöhungen aufnehmen
-    mehr projektbezogene Gutschriften anerkennen.

Die vollständige DIHK-Stellungnahme finden Sie hier.