
Wilfried Allers
Geschäftsführer
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allers@
bremerhaven.ihk.de

Gabriele Hintze
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Cornell Puterczyk
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Vor dem Export von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union müssen Unternehmen in der Regel eine Ausfuhranmeldung abgeben - seit etwa zwei Jahren über das elektronische System ATLAS. Eine Variante ist die Eingabe der Daten in die Internetausfuhranmeldung (IAA). Die IAA wird allerdings nach jetzigem Stand am 1. September 2011 abgeschafft, so dass rechtzeitig eine Alternative gefunden werden muss.
Viele kleine und mittlere Unternehmen mit wenigen Ausfuhren nutzen die kostenfreie Ausfuhranmeldung über das Internet. Die Voraussetzungen sind leicht zu erfüllen: Internetzugang und Standardbrowser genügen. Weitere Software muss nicht installiert werden. Nachdem die Ausfuhrdaten in die IAA eingegeben sind, müssen diese ausgedruckt, unterschrieben und beim Binnenzollamt vorgelegt werden. Das vom Zoll ausgehändigte Ausfuhrbegleitdokument begleitet die Ware bis zur EU-Außengrenze. Das Verfahren wird dann mit der elektronischen Meldung der Grenzzollstelle an das Binnenzollamt abgeschlossen. Den Beleg für Umsatzsteuerzwecke holt der Exporteur anschließend beim Binnenzollamt ab.
Mit der IAA Plus, die bereits seit zwei Jahren parallel zur IAA angeboten wird, können die Wege zum Zollamt wegfallen. Ein großer Vorteil dieser ebenfalls kostenfreien Variante ist, dass Ausfuhranmeldungen nun auf elektronischem Weg abgegeben werden. Ein weiterer Vorteil der IAA Plus: Vorgänge können gespeichert und archiviert werden. Somit müssen wiederkehrende Fälle nicht neu eingeben werden.
Weitere Informationen unter www.zoll.de