Gutachten zum Hafenbetriebsgesetz

Michael Stark
Hauptgeschäftsführer
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Wilfried Allers
Geschäftsführer
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Die von der rot-grünen Regierungskoalition per Eilantrag angestrebte Änderung des bremischen Hafenbetriebsgesetzes, die am 25./26. Januar 2012 in zweiter Lesung in die Bremische Bürgerschaft eingebracht werden soll, würde in der vorgesehenen Fassung Landes- und Bundesrecht brechen. Im Kern würde durch diese Änderung das bewährte Prinzip des Universalhafens gefährdet, weil die Hafenpolitik auf Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien "ausgerichtet" würde. Dies ist das Ergebnis eines ausführlichen Rechtsgutachtens des Bremer Rechtsanwalts Volker Kröning, das die Handelskammer Bremen und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bremerhaven in Auftrag gegeben haben.
Handelskammer-Präses Otto Lamotte und IHK-Präsident Claus Brüggemann sagten: "Die juristische Prüfung bestätigt uns in unserer Einschätzung, dass hier – ohne Not – mit heißer Nadel eine Gesetzesänderung durch das Parlament gebracht werden soll, deren Auswirkungen für Bremen und die bremische Wirtschaft kaum zu ermessen wären. Abgesehen von den juristischen Aspekten muss Bremen dringend darauf bedacht sein, solche weitreichenden Vorhaben, die auch die Bundessolidarität betreffen, mit den anderen Ländern – insbesondere mit den Nachbarländern Niedersachsen und Hamburg – und dem Bund abzustimmen." Mit dem von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten, so betonten die beiden Präsidenten, setzen die Kammern Bremen und Bremerhaven auf Einsicht bei den Hauptverantwortlichen, nicht auf juristische Auseinandersetzung.
Das Rechtsgutachten prüft die geplanten Änderungen aus allen wesentlichen juristischen Blickwinkeln. So weist es darauf hin, dass sich das gesamtstaatliche Interesse an der Funktion der Häfen im Nationalen Hafenkonzept der Bundesregierung ausdrückt, "das den See- und Binnenhäfen eine Schlüsselrolle für die gesamt Volkswirtschaft zumisst." Die Bremische Landesverfassung verpflichte Gesetzgebung und Verwaltung, selbstständige Klein- und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Industrie, Handwerk, Handel und – vor allem – Schifffahrt "zu schützen" und "zu fördern". Die Wirtschaft der Freien Hansestadt Bremen ist – so die Verfassung ausdrücklich – "ein Glied der einheitlichen deutschen Wirtschaft". Diese Rechtslage habe nach wie vor Bestand. An ihr muss die Gewährleistung von Rechten und die Erfüllung der Pflichten von Wirtschaft und Staat gemessen werden.
Die Hauptgeschäftsführer der beiden Kammern, Dr. Matthias Fonger (Bremen) und Michael Stark (Bremerhaven), betonten: "Der hinter der Änderung des Hafenbetriebsgesetzes stehende Versuch, durch eine Teilentwidmung den Hafenumschlag politischem Einfluss zu unterwerfen und die Gesamtwirtschaft auf Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien auszurichten, verbietet sich, weil die geplante Novelle mit höherrangigem Recht unvereinbar wäre. Die Bremische Bürgerschaft sollte deshalb auf die geplante, abschließende Beschlussfassung des Gesetzentwurfs verzichten." Es könne nicht sein, dass diese weitreichende Gesetzesänderung mit erheblichen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Bremen allein politisch-ideologisch diskutiert werde. Der Senat müsse sich mit der Frage der Vereinbarkeit des Entwurfs mit höherrangigem Recht befassen.
Schon im Dezember 2011 hatten sich das Plenum der Handelskammer Bremen und die Vollversammlung der IHK Bremerhaven einstimmig gegen die Änderung des bremischen Hafenbetriebsgesetzes ausgesprochen. In einer gemeinsamen Resolution forderte die Wirtschaft des Bundeslandes Bremen den Senat dringend dazu auf, den Status der bremischen Häfen als Universalhäfen zu erhalten und eine politische Einflussnahme auf Umschlagsgüter zu unterlassen. Der Transport aller rechtlich erlaubten Güter, so heißt es in dieser Resolution, ist eine gemein-same Aufgabe der deutschen Hafenstandorte. Aus politischen Gründen den Transport einzelner Gütergruppen zu unterbinden, widerspricht der dienenden Funktion der deutschen Häfen für die Gesamtwirtschaft. Es wäre unsolidarisch vom Land Bremen, sich aus dieser Verpflichtung zu drücken und in anderen Fragen zugleich die Bundessolidarität einzufordern, beispielsweise in der Hafenfinanzierung oder bei der Schuldentilgung.