
Martin Johannsen
Geschäftsführer
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Als bundesweit erste Gerichte haben das Hanseatische Oberlandesgericht und das Landgericht Bremen Spezialkammern für Zivilstreitigkeiten über Windkraftanlagen eingerichtet. Hintergrund: Auch in rechtlicher Hinsicht wirft die Entwicklung von Windkraftanlagen vollkommen neue Fragen auf. Diese neuen Fragen erfordern von den Richterinnen und Richtern eine hohe Fachkompetenz und technische Spezialkenntnisse. Zum Beispiel sind Garantiefragen und Gewährleistungsansprüche bisher kaum geklärt. Denn dafür müsste zunächst festgelegt werden, ob Windkraftanlagen als Bauwerke oder technische Anlagen bewertet werden müssen. Bisher werden die meisten Streitfälle von privaten Schiedsgerichten entschieden. Nun sind am Hanseatischen Oberlandesgericht ein Zivilsenat und am Landgericht Bremen zum einen eine Zivilkammer und zum anderen eine Kammer für Handelssachen zuständig.

Die Einrichtung der Spezialkammern wurde auch von der Industrie- und Handelskammer Bremerhaven unterstützt. Denn einerseits wird
auf diese Weise das Portfolio des Windenergie-Standortes Bremerhaven abgerundet. Und andererseits könnte sich die gerichtliche Sonderzuständigkeit bei der Standortentscheidung von Windkraft-Unternehmen und spezialisierten Anwaltskanzleien durchaus als bedeutsam erweisen. Karin Goldmann, Präsidentin des Landgerichtes Bremen, fügt hinzu, dass sich eine Spezialisierung auf anderen Rechtsgebieten wie zum Beispiel beim Baurecht oder auch bei ärztlichen Kunstfehlern längst bewährt habe. Hier wolle man anknüpfen, so die Juristen. Im Übrigen steigen laut Frau Goldmann durch die neuen Spezialkammern die Chancen auf überregionale Verfahren an den Bremer Gerichten. Diese hätten häufig hohe Streitwerte, und entsprechend hoch fielen dann auch die Gerichtsgebühren aus.