
Cornell Puterczyk
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Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts wurde das bisher erlaubnisfreie Gewerbe der Versicherungsvermittler erlaubnispflichtig. Versicherungsvermittler müssen Sachkunde, Zuverlässigkeit und eine Vermögensschadenabsicherung nachweisen sowie sich registrieren lassen.
Jeder, der mit dem Vertrieb von Versicherungen zu tun hat, sollte daher überprüfen, ob er von der neuen Regelung betroffen ist.
Das Gesetz sieht bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten vor. Es erfasst alle Personen, die Versicherungen verkaufen - somit auch Nebenberufler und Unternehmen die Versicherungen nur als Zusatzgeschäft vermitteln.
Aufzeichnungspflichten des Versicherungsvermittlers
Im Rahmen seiner Beratungs- und Dokumentationspflichten hat der Vermittler schriftlich zu begründen, weshalb er dem Kunden ein bestimmtes Produkt empfohlen hat. Für das Beratungsgespräch gilt: Auch die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sind festzuhalten. Denn auf Basis der Beratungsdokumentation könnte der Vermittler, sollte es am Ende zu einem Konflikt mit dem Kunden kommen, haftbar gemacht werden.
Berufshaftpflichtversicherung
Es ist eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Diese muss bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Dokumentations- und Informationspflichten
Der Vermittler/Berater hat gegenüber seinen Kunden eine umfassende schriftliche Auskunfts- und Unterrichtspflicht. Er muss vor Abschluss des ersten Vertrages mit dem Kunden die in dem Merkblatt näher beschriebenen Angaben klar und verständlich in Textform mitteilen.
Nachweis der Sachkunde
Um eine Erlaubnis zu beantragen, hat der Vermittler laut Gesetz seine
nachzuweisen. Die für die Versicherungsvermittlung notwendige Sachkunde lässt sich mit der IHK-Sachkundeprüfung nachweisen. Die Sachkundeprüfung kann bei der Handelskammer Bremen abgelegt werden. Ansprechpartnerin: Frau Schäfers, Tel 0421 3637-264, E-Mail: schaefers@handelskammer-bremen.de
Versicherungsvermittlerregister
Das Vermittlerregister ermöglicht den Kunden und Versicherungsunternehmen sich schnell zu informieren, ob ein Vermittler oder Berater für seine Tätigkeit zugelassen ist. Das Register ist über folgende Links zu erreichen:
www.vermittlerregister.org
www.vermittlerregister.info
www.vv-register.de
Weitere Merkblätter sowie Anträge und Formulare finden Sie in unserem Downloadverzeichnis.