Service A

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Abfallberatung

Die Kammer berät zum einen über rechtliche Grundlagen wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz und zum anderen, wie sich Abfälle vermeiden, verringern oder verwerten lassen. Sie unterstützt bei der Erstellung von betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten und berät über Fördermöglichkeiten innovativer Abfallvermeidungs- und Recyclingtechnologien.
In der Recyclingbörse werden Angebote und Nachfragen zusammengeführt, um überbetriebliche Produktionsrückstände und Reststoffe zu vermitteln, die als Sekundärrohstoffe wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden können.

Ansprechpartnerin: Franziska Kaufmann
Tel 0471 92460-15 | Fax 0471 92460-92
E-Mail: kaufmann@bremerhaven.ihk.de


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Abgrenzung Industrie | Handwerk

Die Abgrenzung zwischen Handwerk und Nichthandwerk ist von erheblicher Bedeutung im Hinblick auf den so genannten Befähigungsnachweis: Im Handwerk darf man sich nur mit einem Befähigungsnachweis, in der Regel Meisterprüfung, selbstständig machen. Die IHK prüft deshalb gemeinsam mit der Handwerkskammer Bremen, ob es sich bei der Tätigkeit von Unternehmen um handwerkliche oder nichthandwerkliche Gewerbetätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit handelt.

Ansprechpartner: Hans-Hermann Witthohn
Tel 0471 92460-40 | Fax 0471 92460-45
E-Mail: witthohn@bremerhaven.ihk.de


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Absatzwirtschaft

Der Einzelhandel, der Großhandel und das Handelsvertreter- und -vermittlergewerbe werden in absatzwirtschaftlichen Fragen, bei der Standortwahl, dem Marktgeschehen oder bei betriebswirtschaftlichen Fragen von der IHK beraten oder mit Informationsmaterial versorgt.

Ansprechpartner: Martin Johannsen
Tel 0471 92460-31, Fax 0471 92460-91
E-Mail: johannsen@bremerhaven.ihk.de


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ADR-Bescheinigung

ADR-Bescheinigungen bestätigen die erfolgreiche Teilnahme an Gefahrgutlehrgängen. Sie berechtigen zum Transport von gefährlichen Gütern. Die IHK überwacht die Gefahrgutlehrgänge, führt die Prüfungen durch und stellt nach erfolgreicher Teilnahme die ADR-Bescheinigungen aus. Eine Aufstellung über Schulungsveranstalter für Gefahrgutlehrgänge finden Sie in unserem Downloadverzeichnis.

Ansprechpartnerin: Dörte Frey
Tel 0471 92460-11 | Fax 0471 92460-90
E-Mail: frey@bremerhaven.ihk.de


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vereinfachen und vereinheitlichen den Geschäftsverkehr. Sie können auch unzweckmäßige gesetzliche Regelungen fortentwickeln. Eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von AGB gibt es nicht. Zahlreiche Fachverbände haben für ihren Bereich branchenspezifische Musterkonditionen aufgestellt.

Ansprechpartner: Martin Johannsen
Tel 0471 92460-31 | Fax 0471 92460-91
E-Mail: johannsen@bremerhaven.ihk.de


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Anerkennung ausländischer Berufszeugnisse

Wer im Ausland berufliche Abschlüsse erworben hat und danach in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, kann die von ihm erworbenen Abschlüsse daraufhin überprüfen lassen, ob sie als gleichwertig mit Prüfungsabschlüssen in Deutschland angesehen werden können. Soweit es sich dabei um Abschlüsse handelt, die mit einem Berufsbildungsabschluss in Industrie, Handel oder Dienstleistungsgewerbe (nicht Handwerk) vergleichbar sein könnten, ist hierfür die Industrie- und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk die Person ihren Wohnsitz hat. Anträge zur Anerkennung werden von der IHK Bremerhaven entgegengenommen.
Erläuterungen zu den geregelten Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie über die Antragstellung, den Ablauf der Anerkennung und die zuständigen Stellen finden Sie auf der Homepage von
"Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH": www.berufliche-anerkennung.de

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Arzneimittelhandel

Wer den Einzelhandel außerhalb von Apotheken mit so genannten freiverkäuflichen Arzneimitteln betreiben will, muss nach § 50 Arzneimittelgesetz die vorgeschriebene Sachkenntnis besitzen. Diese Sachkenntnis kann zum Beispiel durch eine Prüfung vor der IHK erworben werden.


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Ausbildereignungsprüfung (AEVO)

Wer ausbilden möchte, muss hierzu die fachliche und die persönliche Eignung mitbringen. Aus diesem Grunde ist vor Beginn der Ausbildung durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungs-Verordnung die entsprechende Eignung vor der Kammer nachzuweisen.

Ansprechpartnerin: Petra Niecznick
Tel 0471 92460-57 | Fax 0471 92460-91
E-Mail: niecznick@bremerhaven.ihk.de


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Ausbildungsberechtigung

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Berechtigung zur Berufsausbildung abhängig von der persönlichen, fachlichen und arbeitspädagogischen Eignung des Ausbilders. Außerdem muss die Ausbildungsstätte geeignet sein. Die Eignung für gewerblich-technische und kaufmännische Berufe stellt die IHK fest.

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Ausbildungsprüfungen

Die in der Ausbildung erworbene berufliche Handlungskompetenz wird in einer lernortunabhängigen Prüfung durch die Kammer festgestellt und zertifiziert. Dabei wird die Kammer von ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschüssen, bestehend aus Vertretern der beruflichen Schulen, Arbeitgebervertretern und Arbeitnehmervertretern unterstützt. Das Zeugnis über die Berufsabschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer gibt zusammen mit der betrieblichen Leistungsbeurteilung und dem Zeugnis der Berufsschule einen differenzierten Ausweis der Berufsqualifikation.

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Ausbildungsvertrag

Für jedes Berufsausbildungsverhältnis muss vor Beginn der Berufsausbildung der Ausbildungsvertrag schriftlich niedergelegt werden. Die Vertragsformulare können kostenlos bei der IHK bezogen werden. Das Formular ist auch in unserem Download Verzeichnis zu finden » Berufsausbildungsvertrag. Über unser Onlineportal Berufsausbildung online können Ausbildungsverträge ebenfalls eingereicht werden.
Die Kammer bietet Unternehmen von künftigen Lehrlingen bei allen Fragen rund um den Vertrag Hilfestellung an. Sie informiert über Ausbildungszeit, Möglichkeiten der Verkürzung und Verlängerung von Ausbildungsverträgen, über Vergütung, Urlaubsdauer, Berufsschulbesuch, sowie über sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung.

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AHK - Deutsche Auslandshandelskammern

Kernaufgabe der Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) ist die Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Sie helfen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen bei der Anbahnung und Vertiefung von Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland. Zu diesem Zweck existieren Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft in über 80 Ländern. Die IHK stellt für Sie gerne den Kontakt zur AHK im jeweiligen Zielland her.

Ansprechpartner: Telefon 0471 92460-
Wilfried Allers, Durchwahl -25 | E-Mail: allers@bremerhaven.ihk.de
Gabriele Hintze, Durchwahl -14 | E-Mail: hintze@bremerhaven.ihk.de
Dörte Frey, Durchwahl -11| E-Mail: frey@bremerhaven.ihk.de
Fax 0471 92460-92


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Auslandsmesse

Die IHK informiert über Auslandsmessen und unterstützt Sie beim Finden geeigneter Messen. Unternehmen können sich zu Fördermöglichkeiten für Messebeteiligungen, die von der Bundesregierung, dem Land Bremen (BBI, BIS, WFG) und der EU (Axon und BIS)  gewährt werden, von der IHK beraten lassen. Bei großer  Interessentenzahl zu spezifischen Messen können Gemeinschaftsstände organisiert werden.

Ansprechpartner: Telefon 0471 92460-
Wilfried Allers, Durchwahl -25 | E-Mail: allers@bremerhaven.ihk.de
Gabriele Hintze, Durchwahl -14 | E-Mail: hintze@bremerhaven.ihk.de
Dörte Frey, Durchwahl -11| E-Mail: frey@bremerhaven.ihk.de
Fax 0471 92460-92


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Ausschreibungen öffentlicher Aufträge

Die Kammer unterstützt Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen zentraler und dezentraler Beschaffungsstellen.
» Auswahl zu nationalen Ausschreibungsmedien

Ansprechpartner: Wilfried Allers
Tel 0471 92460-25 | Fax 0471 92460-92
E-Mail: allers@bremerhaven.ihk.de


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Ausstellungen

Ausstellungen, Märkte und Messen müssen von der Stadt Bremerhaven festgesetzt werden. Nur dann sind die Marktteilnehmer (Fieranten) von einigen gesetzlichen Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Sonn- und Feiertagsgesetzes und der Gewerbeanzeige befreit. Die zuständige Behörde wird die IHK vor Festsetzung der Veranstaltung um eine gutachterliche Stellungnahme bitten. Dazu prüft die Kammer, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine derartige Veranstaltung erfüllt sind.

Ansprechpartner: Martin Johannsen
Tel 0471 92460-31 | Fax 0471 92460-91
E-Mail: johannsen@bremerhaven.ihk.de


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