
Gabriele Hintze
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Cornell Puterczyk
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Ein wichtiger Aufgabenbereich der Industrie- und Handelskammer Bremerhaven ist das Abnehmen von Sach- und Fachkundeprüfungen für bestimmte Bereiche der Wirtschaft. Hier hat der Gesetzgeber klare Regelungen und Vorgaben eingeführt. Und die Kammer sorgt dafür, dass diese von Mitarbeitern der Unternehmen eingehalten werden können - indem sie die Prüfungen orgarnisiert, aber auch indem sie durch Schulungen und Seminare auf sie vorbereitet. Auf diese Weise kann die Durchfallquote beträchtlich verringert werden.

Immer wieder machen Türsteher und andere private Sicherheitskräfte negative Schlagzeilen. Deshalb wurde vom Staat eine Sachkundeprüfung eingeführt. Sie muss vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt werden – und die ist anspruchsvoll.
Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil zusammen. Wer die schriftliche Prüfung bestanden hat, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen. Dort muss er sich dann den Fragen des Prüfungsausschusses stellen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung bietet die IHK Bremerhaven Weiterbildungslehrgänge an.

Wer ein Unternehmen des Güterkraftverkehrs, des Omnibusverkehrs und des Taxen- oder Mietwagenverkehrs eröffnen möchte, muss seine fachliche Eignung vor einem Prüfungsausschuss der Kammer nachweisen.
Personenverkehr
Ein im gewerblichen Straßenpersonenverkehr tätiges Unternehmen (Omnibus-, Taxen- oder Mietwagenunternehmen) muss die fachliche Eignung nachweisen und in einer Prüfung unter Beweis stellen. Ein von der IHK eingesetzter Prüfungsausschuss überprüft die Fachkunde.
Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert, muss im In- und Ausland nachweisen, dass er erfolgreich an einer so genannten Gefahrgutfahrerschulung teilgenommen hat. Eine regelmäßige Fortbildung ist ebenfalls erforderlich. Die IHK erkennt die Gefahrgutlehrgänge die Schulungsveranstalter an und stellt die ADR-Bescheinigungen über eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme aus, die zum Transport gefährlicher Güter berechtigen.
Unternehmen, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, müssen laut Gefahrgutverordnung einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Er muss für seine Aufgabe geschult sein. Diese Schulung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Die IHK erkennt die Schulungsveranstalter an, überwacht die Gefahrgutlehrgänge, nimmt die Prüfungen vor und stellt die Bescheinigungen über eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme aus.
Aufgrund der in Kraft getretenen Rechtsänderungen in diversen Gefahrgutvorschriften wurde der Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten auf den aktuellen Stand gebracht. Der geänderte Fundus ist die Grundlage für die Erstellung der Prüfungsfragebögen für die Gefahrgutbeauftragtenprüfung.
Prüfungsfragen Stand 2011 im Downloadverzeichnis