Bewachungsgewerbe

Der Betrieb des Bewachungsgewerbes ist nach § 34a Gewerbeordnung (GeWO) erlaubnispflichtig.

Sowohl Unternehmer als auch Angestellte müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit an einem 80- bzw. 40- stündigen Unterrichtungsverfahren teilgenommen haben. Seit dem 01.01.2003 muss jeder - Unternehmer wie Angestellter -, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (sogenannte Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
    Beispiel: Türsteher
Bewachungsgewerbe
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Die IHK Bremerhaven führt das 40-stündige Unterrichtungsverfahren für das Bewachungspersonal sowie die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung als einen kompletten Kurs durch. Dieser Kurs wie auch die Sachkundeprüfung werden regelmäßig einmal im Monat angeboten.

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