
Gabriele Hintze
Telefon: 0471 92460-14
Fax: 0471 92460-92
hintze@
bremerhaven.ihk.de
Die IHK Bremerhaven weist auf bedeutende Regelungen zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz hin. Für die Weiterbildung in Drittstaaten gilt nun die gesetzliche Bestimmung, dass sie entweder im Inland oder am Ort der Hauptbeschäftigung innerhalb der EU oder des EWR erfolgen kann.
Voraussetzung für ein gewerbliches Güterkraftverkehrsunternehmen mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht ist der Nachweis entsprechender Fachkunde, der unter anderem durch erfolgreiche Teilnahme an einer Fachkundeprüfung erbracht wird. Darüber hinaus sind staatliche Genehmigungen einzuholen.

Die Fachkundeprüfung wird vor einem von der IHK eingerichteten Prüfungsausschuss abgelegt. Im Genehmigungsverfahren wird die IHK gehört. Vorbereitungskurse zur Fachkundeprüfung werden von verschiedenen Anbietern durchgeführt. Informationen dazu finden Sie in unserem Downloadverzeichnis.
Am 1. Oktober 2006 trat das "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr" in Kraft. Gesetz und Verordnung sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und können über den Link www.bundesgesetzblatt.de eingesehen werden:
Die gemeinsamen Richtlinien der Industrie- und Handelskammern gem. § 5 Abs. 14 betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation im Güterkraft- und Personenverkehr sind als Verwaltungsvorschrift erlassen und können in unserem Download-Angebot abgerufen werden.
Foto: Wolfhard Scheer, Bremerhaven