Ehrenamt - Gremien

Ansprechpartner

Hauptgeschäftsführer Michael Stark

Michael Stark
Hauptgeschäftsführer
Telefon: 0471 92460-21
Fax: 0471 92460-90
stark@
bremerhaven.ihk.de

Geschäftsführer Martin Johannsen

Martin Johannsen
Geschäftsführer
Telefon: 0471 92460-31
Fax: 0471 92460-91
johannsen@
bremerhaven.ihk.de

Geschäftsführer Wilfried Allers

Wilfried Allers
Geschäftsführer
Telefon: 0471 92460-25
Fax: 0471 92460-92
allers@
bremerhaven.ihk.de

Verwaltungsleiter Hans-Hermann Witthohn

Hans-Hermann Witthohn
Verwaltungsleiter
Telefon: 0471 92460-40
Fax: 0471 92460-45
witthohn@
bremerhaven.ihk.de

Die Gremien der IHK Bremerhaven bestehen aus ehrenamtlich engagierten Unternehmern und Führungskräften aller Branchen und Betriebsgrößen aus dem Kammerbezirk.


Sie ermöglichen durch ihre Mitarbeit im Präsidium, der Vollversammlung sowie den Ausschüssen und Arbeitskreisen eine effiziente und kostengünstige Erledigung der Pflichtaufgaben in Selbstverwaltung und Eigenverantwortung.

Die Gremien im Einzelnen:

Die Vollversammlung ist das Oberste von den fast 6000 Mitgliedern demokratisch gewählte Organ der Kammer. In diesem so genannten Parlament der regionalen Wirtschaft haben maximal 28 Unternehmer und Unternehmensvertreter aus insgesamt zehn Wahlgruppen/Wirtschaftszweigen Sitz und Stimme und sind für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

Die Mitglieder der Vollversammlung nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr, legen die Grundlinien der Kammerpolitik fest und beschließen den Kammerhaushalt. Die Vollversammlung wählt aus Ihrer Mitte das Präsidium, bestellt den Hauptgeschäftsführer und bestätigt die Mitglieder der Fachausschüsse der Kammer.

Das Präsidium der Kammer wird aus der Mitte der Vollversammlung  für die Dauer der Amtsperiode der Vollversammlung gewählt und besteht aus dem Präsidenten und mindestens vier weiteren Vizepräsidenten.
In diesem Exekutiv-Organ werden Beschlüsse der Vollversammlung vorbereitet, die Richtlinien der Kammerarbeit festgelegt und entscheidende Planungsaufgaben erfüllt. Das Präsidium beauftragt aus seiner Mitte einen Rechnungsführer zur Überwachung des Kammerhaushalts.

In den Ausschüssen der Kammer, die fachlich oder themenbezogen von der Vollversammlung gebildet und namentlich berufen werden, wird die Sacharbeit geleistet, die für die beiden Beschlussgremien (Vollversammlung und Präsidium) zur Vorbereitung einer umfassenden Meinungsbildung und Erarbeitung von Kammerpositionen unabdingbar ist. Mitglieder der Ausschüsse können auch externe Personen sein, die nicht Mitglied der Kammer sind, sich aber durch persönlichen Sachverstand dafür empfehlen.
Ausschussvorsitzende, sofern sie nicht Mitglied der Vollversammlung sind, genießen auf Antrag ein Gast- und Vortragsrecht innerhalb dieses Gremiums zu entsprechenden Tagesordnungspunkten.

Zu speziellen Themenstellungen oder Einzelprojekten können von der Kammer Arbeitskreise gebildet und eingesetzt werden. Diese sind in aller Regel zeitlich befristet angelegt und unterstützen die Arbeit der Ausschüsse in besonderen Sachverhalten auf Basis eines Expertenstatus. Auch diese sind in ihrer Zusammensetzung völlig frei von einer Mitgliedschaft in der Kammer, aber in ihrer Arbeitsweise auf eine bestimmte Aufgabenstellung verpflichtet.